11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einer oder mehreren Bestimmungen dieses Vertrages berühren nicht die Wirksamkeit des übrigen vertraglichen Bestimmungen.
12. Anzuwendendes Recht:
Anzuwendendes Recht ist ausschließlich deutsches Recht, dem auch alle Verträge der Parteien unterliegen. Alle anderen nationalen Rechte, auch das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neuwied.
01.08.2008
gez. Joachim Pölke
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