AGB - INB - SLA & Co. - Zur Information

Geschäftsbedingungen der nr-city.net Onlinedienste KG

 

Stand 01.12.2013

 

 

1.      Allgemeines:

 

Die folgenden Bedingungen sind stets und ausschließlich Grundlage eines jeden Geschäftes zwischen der nr-city.net KG   und ihren Vertragspartnern. Sie gelten mit der Bestellung oder Abnahme von nr-city.net KG   Produkten als anerkannt und vereinbart.

 

 

2.      Vertragsschluß:

 

Bestellungen werden angenommen durch Bestätigung oder deren Ausführung. Produktänderungen, insbesondere bei Anpassung an den technischen Fortschritt, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

 

3.      Preise:

 

Alle Preise gelten ab Lager Neuwied (netto Kasse zzgl. jeweils geltender Mehrwertsteuer) inklusive Standardverpackungen.

 

 

4.      Zahlung:

 

Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsausstellung fällig. Zahlungsort ist Neuwied. Zahlungen sind zu erbringen netto Kasse. Der Besteller erkennt an, ab dem 10. Tage ab Rechnungsdatum verpflichtet zu sein, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz an die Firma nr-city.net KG   zu zahlen. Zahlungsverzug berechtigt die Firma nr-city.net KG   bereits ausgelieferte Ware wieder an sich zu nehmen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.

 

 

5.      Eigentumsvorbehalt:

 

Ausgelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma nr-city.net KG  . Der Erwerber darf ausgelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter veräußern. Bei Teilnahme am bargeldlosen Lastschriftverfahren gilt die Schuld erst bei endgültiger, unwiederbringlicher Gutschrift auf den Konten der Firma nr-city.net KG   als beglichen. Die Firma nr-city.net KG   behält sich in diesem Fall ausdrücklich einen verlängerten Eigentumsvorbehalt vor. Bei Weiterverarbeitung der durch uns gelieferten Artikel erhält die Firma nr-city.net KG   Eigentumsrecht im Anteil der von Ihr gelieferten Ware.

 

 

6.      Lieferfristen:

 

Lieferdaten werden ausschließlich schriftlich vereinbart. Überschreitet die Firma nr-city.net KG   einen vereinbarten Liefertermin, so ist der Kunde berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, daß die Lieferantin die Verzögerung nicht zu vertreten hat, sondern auf das Verhalten Dritter zurückzuführen ist. Dasselbe gilt bei Ereignissen, die außerhalb des Einflußbereiches der Firma nr-city.net KG   liegen, insbesondere bei höherer Gewalt, Verweigerung, Einschränkung, Feuer, Explosion, Überschwemmungen, Ausfall von Maschinen, Streik, Aussperrungen, sonstige Tarifauseinandersetzungen, Knappheit von Material, Energie oder Transportmöglichkeiten, Krieg und Aufstand.

 

7.      Haftung:

 

Schadensersatzansprüche jedweder Art gegen die nr-city.net KG   sind beschränkt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma nr-city.net KG   oder sonstigen Mitarbeitern.

 

 

8.      Garantie:

 

Die Firma nr-city.net KG   übernimmt eine Garantie von sechs Monaten ab Rechnungsstellungsdatum. Die Garantie umfaßt die Gewähr dafür, daß die Ware bei Übergabe frei von Mängeln ist, die die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit aufheben oder mindern. Empfangene Waren sind unverzüglich auf Transportschäden und erkennbare Produktmängel zu untersuchen und der Firma nr-city.net KG   unverzüglich, spätestens aber binnen 48 Stunden ab Erhalt mitzuteilen, unter gleichzeitiger möglichst genauer Beschreibung. Spätere Mitteilungen über Liefermängel oder Transportschäden sind nicht möglich. Die Ware ist ggf. auf Kosten und Risiko des Kunden an die Firma nr-city.net KG   in Neuwied zurückzuschicken. Bei berechtigten Reklamationen steht dem Kunden nach Wahl der Firma nr-city.net KG   ein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung oder Rückgabe der Ware oder auf Ersatzlieferung zu. Unberechtige Reklamationen, bei denen Produktmängel nicht nachvollzogen werden können, werden Kunden nach Werkstattaufwand in Rechnung gestellt, es gilt dabei ein Technikerstundensatz von z.Z. 120 DM+ MwSt. Es wird dabei ein Mindestsatz von 15 Minuten = 30 DM+MwSt. zzgl. der Rückversandkosten berechnet. Jegliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder der Verwendung von nr-city.net KG   Produkten entstehen können, sind ausgeschlossen. Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich schriftlich zugesichert worden ist. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. lm Falle der Nachbesserung tritt keine Verlängerung der Garantiefrist ein. Gewährleistungsfristen werden nicht erneut in Gang gesetzt. Verkauft der Käufer die von nr-city.net KG   gelieferten Artikel, so ist Ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Garantieleistungsansprüche auf die Firma nr-city.net KG   zu verweisen.

 

 

9.      Internet- und Webdienstleistungen

 

Die Internet-, Server- und Webdienstleistungen der Fa. nr-city.net KG   unterliegen unseren Internertdienstenutzungsbedingungen, kurz INB genannt, die wie diese AGB jedermann unter http://www.nr-city.net zu jederzeit zur Einsicht zur Verfügung stehen. Alle Internet-, Server-,  und Webdienstleistungen sind insofern nicht anders vereinbart mit einer Frist von 30 Tagen zu jedem Quartalsende kündbar.

 

10.  Verfügbarkeitsgarantien von Zugangsleitungen und Serverprodukten

Grundsätzlich gilt für alle über die nr-city.net KG konnektierten Server, Webhostingpakete und Internetdienstleistungen, wenn nicht explizit schriftlich anders vereinbart gemäß unserer Vorlieferanten eine Verfügbarkeit im Jahresmittel von 98,5%. Die max. Reaktionszeit bis zum Beginn der Bearbeitung einer Störung beträgt 8 Stunden innerhalb von 7.00-20.00, danach können diese Fristen variieren. Ausfälle, die innerhalb der garantierten Verfügbarkeit liegen, berechtigen nicht zu etwaigen Schadenersatzansprüchen.

 

 

11.  Schlußbestimmungen:

 

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Käufer an eine Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Firma nr-city.net KG  . Mündliche Nebenreden bestehen nicht. Der Kaufvertrag enthält sämtliche Abreden der Parteien und ersetzt alle früheren Abreden bezüglich des Vertragsgegenstandes. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie in einem von beiden Parteien unterschriebenen Zusatzvertrag niedergelegt werden.

 

12.  Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:

 

Die Unwirksamkeit einer oder mehreren Bestimmungen dieses Vertrages berühren nicht die Wirksamkeit des übrigen vertraglichen Bestimmungen.

 

 

13.  Anzuwendendes Recht:

 

Anzuwendendes Recht ist ausschließlich deutsches Recht, dem auch alle Verträge der Parteien unterliegen. Alle anderen nationalen Rechte, auch das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen.

 

 

14.  Erfüllungsort und Gerichtsstand:

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neuwied.

INB - Internetnutzungsbedingungen

Internetnutzungsbedingungen der nr-city.net KG (INB)


Stand 01.12.2013

 

1.0 Vertrags- und Leistungsumfang


nr-city.net KG ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur und die Nutzung von Mehrwertdiensten. Zugang im vorgenannten Sinne bedeutet seitens nr-city.net KG die Bereithaltung eines Internet-Netzknotens, dessen sich der Kunde bedienen wird. Zwecks Wahl der Mehrwertdienste und Bestimmungen der dafür vorgesehenen Vergütungen schließen die Vertragspartner jeweils eine oder mehrere Verträge ab, die mit Bestätigung und Annhame durch nr-city.net KG wirksam werden.


2.0 Vergütung und Zahlungsbedingungen

 

2.1 Die vom Kunden zu zahlenden Vergütungen bestehen aus Fixentgelten, nutzungsabhängigen variablen Entgelten sowie Leitungs- und Kommunikationskosten. Werden andere als die im Leistungsumfang definierten Dienstleistungen gewünscht, werden diese nach Einzelabsprache gesondert in Rechnung gestellt.


2.2 Mit dem Fixentgelt sind diejenigen Leistungen abgegolten, die in den Vertragsanlagen mit einer Pauschal- bzw. Grundgebühr ausgewiesen sind. Sie werden bei Vertragsbeginn in der jeweiligen Vertragsanlage festgelegt und unterliegen den dortigen Anpassungsregelungen.


2.3 Die nutzungsabhängigen variablen Entgelte ergeben sich aus der Tabelle der jeweiligen Vertragsanlage, soweit für die vereinbarten Leistungen variable Entgelte überhaupt anfallen.


2.4 Leitungs- und Kommunikationskosten sind alle diejenigen Gebühren, die Dritte und/oder Vorlieferanten der nr-city.net KG für die Kommunikations-Verbindung zwischen dem Kunden und der nr-city.net KG-Infrastruktur in Rechnung stellt bzw. die durch Verlassen des nr-city.net KG-Netzes und durch Übergang auf postalische Einrichtungen oder Einrichtungen Dritter verursacht werden.


2.5 Sonstige einmalige bzw. laufende Kosten können aus Zusatz- oder Sondervereinbarungen entstehen, die ggf. gesondert aufgeführt sind.


2.6 Die vereinbarten Vergütungen der Vertragsanlagen entsprechen den nr-city.net KG Listenpreisen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vertragsanlagen.


3.0 Preisänderungen


3.1. Eine von nr-city.net KG vorgenommene Änderung der Preise tritt nach 6 Wochen nach dem sie dem Kunden mitgeteilt wurde in Kraft.


3.2 Tarifneueinordnungen gelten nicht als Preisänderung, sondern beziehen sich auf die tatsächlich erbrachten Leistungen und sind in den entsprechenden Vertragsanlagen geregelt.


3.3 Widerspricht der Kunde einer Preiserhöhung innerhalb 4 Wochen nach Ankündigung und kann keine Einigung erzielt werden, ist jeder der beiden Vertragspartner berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen auf das Ende des Monats vor Inkrafttreten der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Nimmt der Kunde sein Widerspruchsrecht nicht in Anspruch oder erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, tritt die angekündigte Preiserhöhung in Kraft.


3.4 Tarifneueinordnungen aufgrund und im Rahmen von vertraglich vereinbarten und fortzuschreibenden Abnahmemengen berechtigen nicht zu einer vorzeitigen Kündigung.

 

4.0 Organisatorisches
Sämtlicher die Verträge betreffenden Geschäftsverkehr ist ausschließlich über die im Kopf genannten Adresse der nr-city.net KG abzuwickeln.


5.0 Kündigung


Online- und Internetdienstleistungsverträge sind mit einer Frist von 6 Wochen zu jedem Quartalsende kündbar, es sei denn dies ist anders schriftlich vereinbart. Verträge die in
Zusammenhang mit einer postalischen Standleitung stehen, sind erstmals kündbar nach Ablauf der Mindestlaufzeit der postalischen Einrichtung ( Standleitung – mindestens 12 Monate ); danach sind solche Verträge mit einer Frist von 6 Wochen zu jedem Quartalsende kündbar.


6.0 Schriftform


Nebenabreden oder Änderungen von Klauseln bedürfen der Schriftform.

 

7.0 Sonstiges


7.1 Bei Störungen des Internetbetriebes oder Leitungsstörungen im Internet infolge höherer Gewalt oder Störungen des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadensersatz oder Minderung des Bezugspreises. Die Haftung ist weiterhinausgeschlossen für eventuell auftretende Softwarefehler und für die Benutzung des Internets und den daraus möglicherweise resultierenden Folgen.


7.2 Die von der Firma nr-city.net KG bereitgestellten Internet-Dienste, sowie bereit- gestellter Webspeicherplatz auf unserem WWW-Server darf weder zum Vertrieb, noch zur Verbreitung rassistischer, neonazistischer, volksverhetzerischer oder sonstiger gegen das geltende Recht verstoßender Inhalte benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung ist die nr-city.net KG zur sofortigen und fristlosen Kündigung berechtigt, wobei nicht unser Anspruch auf ausstehende Zahlungen für bereits geleistete Dienste berührt wird.

 

7.3 Selbst der Verdacht, daß der Kunde versucht hat, sich widerrechtlich über unsere Einwahlgeräte und/oder Infrastruktur webrelevanten Server illegal Zugang zu unserem internen Netz zu verschaffen, berechtigt uns zur sofortigen Kündigung. In besonders schweren Fällen behalten wir uns die Möglichkeit der Strafanzeige vor !


8.0 Zahlungskonditionen Firmenkunden

 

Die Internetkosten für Standleitungs- und Dialupkunden sind bei Firmenkunden monatlich fällig. Wenn die beim Kunden eingegangene Rechnung am 20. des Monats der Fälligkeit nicht beglichen ist, behält sich nr-city.net KG vor, den Internetaccount bis zum Ausgleich des fälligen Betrages abzuschalten. nr-city.net KG behält sich weiterhin auch hier die fristlose Kündigung des Vertrages vor, sollte der Zahlungsverzug länger als 6 Wochen nach Rechnungsdatums andauern. Die Rechnungen sind binnen 10 Tagen rein netto zahlbar.

 

9.0 Konditionen Domainreseller.


Die Internetkosten werden bei Domainresellern ausschliesslich im Bankeinzugsverfahren beglichen. Die Rechnungsbeträge werden 3 Tage nach Rechnungsstellung eingezogen. Sollten Rechnungsbeträge nicht abbuchbar sein, behalten wir uns die fristlose Kündigung ohne weitere Schritte vor. Diese Kündigung befreit den Kunden nicht von der Pflicht ausstehende Forderungen der nrcity.net KG zu begleichen.


10.0 Konditionen Privatkunden


Die Internetkosten werden bei Privatkunden ausschliesslich im Bankeinzugsverfahren beglichen. Sollten Rechnungsbeträge nicht
abbuchbar sein, behalten wir uns die fristlose Kündigung ohne weitere Schritte vor. Diese Kündigung befreit den Kunden nicht von
der Pflicht ausstehende Forderungen der nr-city.net KG zu begleichen.

 

11.0 Schlussbestimmungen


Sollten Bestimmungen dieser INB im einzelnen ungültig sein, wird die Gültigkeit restlicher Bestimmungen hierdurch nicht berührt.


Gerichtsstand ist Neuwied/Rhein.
01.12.2013

SLA - Servicelevel Agreements

Stand 01.12.2013

 

Die SLAs regeln in mehreren Schritten, wie sich die Verfügbarkeit seitens nr-city.net KG bereitgestellter Internetdienstleistungen verhält und wie die Nicheinhaltung geregelt wird.

 

1. Dedicated Server

 

Dedicated Server haben eine garantierte Uptime von 99% im Monatsmittel. Diese Uptimegarantie bezieht sich auf

 

  • Stromversorgung, gesichert durch USV und Notstromdieselgenerator
  • Internetanbindung des jeweiligen Serversystems
  • Technische Funktion des jeweilgen Mietserversystems

 

Nicht in die Uptimegarantie fallen

 

  • Fehlfunktion aufgrund von durch den Kunden verursachter Hardwareschäden
  • Fehlfunktion aufgrund von durch den Kunden verursachter Softwareschäden
  • Fehlfunktion aufgrund von durch den Kunden durchgeführter Resets
  • regulär angekündigte Wartungsarbeiten
  • allgemeine nicht durch die nr-city.net KG zu verantwortende Internetstörungen
  • höhere Gewalt

Zwischen 8.00 und 17.00 beträgt die maximale Frist in der mit der Fehlerbehebung begonnen wird 4 Stunden nach Meldung durch den Kunden. Danach können diese Zeiten varieren.

 

Eine Nichteinhaltung der SLAs bei dedizierten berechtigt den Kunden zum Erhalt einer Gutschrift von 20% des monatlich vereinbarten Entgeltes für die jeweilige Leistung.

 

2. Virtuelle Server

 

Virtuelle Server haben eine garantierte Uptime von 99% im Monatsmittel. Diese Uptimegarantie bezieht sich auf

 

  • Stromversorgung, gesichert durch USV und Notstromdieselgenerator
  • Internetanbindung des jeweiligen Serversystems
  • Technische Funktion des jeweilgen Haupthostsystems

 

Nicht in die Uptimegarantie fallen

 

  • Fehlfunktion aufgrund von durch den Kunden verursachter Hardwareschäden
  • Fehlfunktion aufgrund von durch den Kunden verursachter Softwareschäden
  • Fehlfunktion aufgrund von durch den Kunden durchgeführter Resets
  • regulär angekündigte Wartungsarbeiten
  • allgemeine nicht durch die nr-city.net KG zu verantwortende Internetstörungen
  • höhere Gewalt

Zwischen 8.00 und 17.00 beträgt die maximale Frist in der mit der Fehlerbehebung begonnen wird 4 Stunden nach Meldung durch den Kunden. Danach können diese Zeiten varieren.

 

Eine Nichteinhaltung der SLAs bei dedizierten berechtigt den Kunden zum Erhalt einer Gutschrift von 20% des monatlich vereinbarten Entgeltes für die jeweilige Leistung.

 

3. Webhosting/Mailhosting

 

Webhosting/Mailhosting haben eine garantierte Uptime von 99% im Monatsmittel. Diese Uptimegarantie bezieht sich auf

 

  • Stromversorgung, gesichert durch USV und Notstromdieselgenerator
  • Internetanbindung des jeweiligen Serversystems
  • Technische Funktion des jeweilgen Web-/ Mailhosting Systems

 

Nicht in die Uptimegarantie fallen

 

  • Fehlfunktion aufgrund von durch den Kunden verursachter Softwareschäden
  • regulär angekündigte Wartungsarbeiten
  • allgemeine nicht durch die nr-city.net KG zu verantwortende Internetstörungen
  • höhere Gewalt

Zwischen 8.00 und 17.00 beträgt die maximale Frist in der mit der Fehlerbehebung begonnen wird 4 Stunden nach Meldung durch den Kunden. Danach können diese Zeiten varieren.

 

Eine Nichteinhaltung der SLAs bei dedizierten berechtigt den Kunden zum Erhalt einer Gutschrift von 20% des monatlich vereinbarten Entgeltes für die jeweilige Leistung.

 

4. Internetzugangsleitungen / -systeme / SDSL / Leased Line /  fibre line /  Richtfunk

 

Internetzugangsleitungen / -systeme / SDSL / Leased Line /  fibre line /  Richtfunk haben eine garantierte Uptime von 99% im Monatsmittel. Diese Uptimegarantie bezieht sich auf

 

  • Internetanbindung des jeweiligen Zugangssystems
  • Technische Funktion des jeweilgen Zugangsrouters / Übergabesystems

 

Nicht in die Uptimegarantie fallen

 

  • Fehlfunktion aufgrund von durch den Kunden verursachter Hardwareschäden
  • Fehlfunktion aufgrund von durch den Kunden verursachter Softwareschäden
  • Fehlfunktion aufgrund von durch den Kunden durchgeführter Resets
  • regulär angekündigte Wartungsarbeiten
  • allgemeine nicht durch die nr-city.net KG zu verantwortende Internetstörungen
  • höhere Gewalt

Zwischen 8.00 und 17.00 beträgt die maximale Frist in der mit der Fehlerbehebung begonnen wird 4 Stunden nach Meldung durch den Kunden. Danach können diese Zeiten varieren.

 

Eine Nichteinhaltung der SLAs bei dedizierten berechtigt den Kunden zum Erhalt einer Gutschrift von 20% des monatlich vereinbarten Entgeltes für die jeweilige Leistung.

 

5.  Backupsysteme "SaveEasy"

 

Das Backupsystem "SaveEasy" hat eine garantierte Uptime von 99% im Monatsmittel. Diese Uptimegarantie bezieht sich auf

 

  • Stromversorgung, gesichert durch USV und Notstromdieselgenerator
  • Internetanbindung des jeweiligen Backupsystems
  • Technische Funktion des jeweilgen Backupsystems

 

Nicht in die Uptimegarantie fallen

 

  • Fehlfunktion aufgrund von durch den Kunden verursachter Softwareschäden
  • Fehlfunktion aufgrund von durch den Kunden verursachter Datenschäden
  • Fehlfunktion aufgrund von durch den Kunden zu verantwortender Datenverluste
  • regulär angekündigte Wartungsarbeiten
  • allgemeine nicht durch die nr-city.net KG zu verantwortende Internetstörungen
  • höhere Gewalt

Zwischen 8.00 und 17.00 beträgt die maximale Frist in der mit der Fehlerbehebung begonnen wird 4 Stunden nach Meldung durch den Kunden. Danach können diese Zeiten varieren.

 

Die nr-city.net KG bestätigt dem eine rein 256 bit AES synchron verschlüsselte Bevorratung der durch den Kunden gebackupten bei uns auf den Backupsystemen vorliegenden Daten. Nur der Kunde allein kann durch das nur ihm bekannte Entschlüsselungspasswort eine Entschlüsselung gesicherter Daten vornehmen. Der nr-city.net KG ist es nicht möglich bei Verlust des Passworts eine Entschüsselung für den Kunden vorzunehmen.

 

Die 256 bit AES synchron verschlüsselte Bevorratung erfolgt vollredundant, einmal auf dem Hauptsicherungssystem, sowie auf dem sekundären Sicherungssystem.

 

Der Kunde beauftragt die nr-city.net KG ausdrücklich mit der andauernden Bevorratung seiner gebackupten Daten, so lange das Vertragsverhältnis aufrecht ist. Bei einer Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Kunden bezogenen Daten binn 24 Stunden nach Wirksamkeit der Kündigung vollständig gelöscht.

 

Eine Nichteinhaltung der SLAs bei dedizierten berechtigt den Kunden zum Erhalt einer Gutschrift von 20% des monatlich vereinbarten Entgeltes für die jeweilige Leistung.

 

6. Colocated Server

 

Colocated Server haben eine garantierte Uptime von 99% im Monatsmittel. Diese Uptimegarantie bezieht sich auf

 

  • Stromversorgung, gesichert durch USV und Notstromdieselgenerator
  • Internetanbindung des jeweiligen Serversystems

 

Nicht in die Uptimegarantie fallen

 

  • Fehlfunktion aufgrund von durch den Kunden durchgeführter Resets
  • regulär angekündigte Wartungsarbeiten
  • allgemeine nicht durch die nr-city.net KG zu verantwortende Internetstörungen
  • höhere Gewalt

Zwischen 8.00 und 17.00 beträgt die maximale Frist in der mit der Fehlerbehebung begonnen wird 4 Stunden nach Meldung durch den Kunden. Danach können diese Zeiten varieren.

 

Eine Nichteinhaltung der SLAs bei dedizierten berechtigt den Kunden zum Erhalt einer Gutschrift von 20% des monatlich vereinbarten Entgeltes für die jeweilige Leistung.

 

7. Rackprodukte 42/21/10 HE

 

Komplette Rackprodukte  haben eine garantierte Uptime von 99% im Monatsmittel. Diese Uptimegarantie bezieht sich auf

 

  • Stromversorgung, gesichert durch USV und Notstromdieselgenerator
  • Internetanbindung des jeweiligen Serversystems

 

Nicht in die Uptimegarantie fallen

 

  • Fehlfunktion aufgrund von durch den Kunden verursachter Hardwareschäden
  • Fehlfunktion aufgrund von durch den Kunden verursachter Softwareschäden
  • Fehlfunktion aufgrund von durch den Kunden durchgeführter Resets
  • regulär angekündigte Wartungsarbeiten
  • allgemeine nicht durch die nr-city.net KG zu verantwortende Internetstörungen
  • höhere Gewalt

Zwischen 8.00 und 17.00 beträgt die maximale Frist in der mit der Fehlerbehebung begonnen wird 4 Stunden nach Meldung durch den Kunden. Danach können diese Zeiten varieren.

 

Bei der Anmietung von kompletten oder teilweisen Racks hat der Kunde nach telefonischer Voranmeldung zwischen 8.00 und 18.00 jederzeit die Möglichkeit an seinen technischen Einrichtungen zu arbeiten und dort administrativ tätig zu sein. Ausserhalb dieser Zeiten bedürfen Arbeiten an den Systemen einer Voranmeldung von mind. 3 Werktagen oder es muss ein unmittelbarer Notfall vorliegen. Für solche Notfälle steht dem Kunden eine entsprechend ihm mitgeteilte Rufnummer zur Verfügung.

 

Eine Nichteinhaltung der SLAs bei dedizierten berechtigt den Kunden zum Erhalt einer Gutschrift von 20% des monatlich vereinbarten Entgeltes für die jeweilige Leistung.